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Unternehmen

Neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten muss ein Unternehmer auch viele rechtliche Fragen berücksichtigen, die mit der Führung eines Unternehmens verbunden sind.

Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Viele unternehmerische Entscheidungen bedürfen einer steuerlichen Prüfung. Steuerlich können wir Sie als Notare nicht beraten. Gerne arbeiten wir aber hierzu mit Ihrem Steuerberater eng zusammen.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage, die sich ein Unternehmer stellen sollte, ist die nach der optimalen Rechtsform. Es gibt verschiedene Faktoren, die bei der Wahl der richtigen Rechtsform berücksichtigt werden müssen. Aus rechtlicher Sicht sind Fragen wie die Haftung aber auch steuerliche Aspekte von besonderer Bedeutung.

Firmenname

Bei der Auswahl eines rechtlichen zulässigen Namens (Firma) können wir als Notar behilflich sein. Der Begriff "Firmenname" bezieht sich auf den Namen, unter dem das Unternehmen eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Er sollte so gewählt werden, dass er das Unternehmen leicht identifizieren und von anderen Unternehmen unterscheiden kann. Ein Firmenname kann auch ein einzigartiger Begriff sein, der sich nicht aus dem Unternehmenszweck ergibt. In jedem Fall ist zu beachten, dass der Name um die Rechtsform des Unternehmens ergänzt werden muss.

Wir beraten Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens. Hier sind wir insbesondere auch bei der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages behilflich. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Veräußerung oder dem Erwerb eines Unternehmens, in dem wir einen rechtssicheren Vertrag für Sie gestalten, der spätere Streitigkeiten vermeidet.

Eintragungen ins Handelsregister

Wenn sich die wesentlichen Verhältnisse eines Unternehmens ändern, müssen diese Änderungen in das Handelsregister eingetragen werden. Zum Beispiel:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf der Prokura
  • Änderung des Firmennamens
  • Verlegung des Sitzes der Gesellschaft; Errichtung von Zweigniederlassungen
  • Wechsel der Gesellschafter bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
  • Änderung des Gesellschaftsvertrags bei Kapitalgesellschaften

Diese Anmeldungen müssen durch das Vertretungsorgan der Gesellschaft vorgenommen werden. Die Unterschrift unter der Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.

Auch für Anmeldungen zur Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Die erforderlichen Urkunden können von uns erstellt und die korrekte Eintragung im Handelsregister veranlasst werden. Wir beraten Sie auch zu den verschiedenen Fragen, die mit der Eintragung zusammenhängen, und können eventuelle Probleme mit dem Registergericht vorab klären.

Umstrukturierung und Verkauf von Unternehmensanteilen

Aufgrund der raschen Entstehung und Entwicklung neuer Wirtschaftsmodelle werden Fusionen und andere Formen von Unternehmenstransaktionen immer häufiger. Dazu gehören der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umstrukturierung von Unternehmen und die Aufteilung von Unternehmen. Bei all diesen Vorgängen ist im Regelfall eine notarielle Beurkundung erforderlich. Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolgeplanung eines Unternehmens sollte rechtzeitig durchdacht werden, um eine Krise des Unternehmens zu vermeiden. Ein guter Plan zur Unternehmensnachfolge stellt sicher, dass das Geschäft reibungslos weiterläuft. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind regelmäßig die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen.

Neben der Planung für die Zukunft des Unternehmens sollte ein Unternehmer auch die Möglichkeit eines plötzlichen Todesfalls berücksichtigen. Dieser kann sich auf den Betrieb eines Unternehmens und sein Potenzial auswirken. Eine testamentarische Regelung hilft, das Unternehmen zu schützen.

Es ist dringend davon abzuraten, die Nachfolge ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Ein eigenhändiges Testament, das im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages steht, hält später nicht stand. Wir beraten Sie gerne über mögliche vertragliche oder ausgewogene testamentarische Regelungen.

Ebenso ist es für den Unternehmer unerlässlich für den Fall seiner Geschäftsunfähigkeit oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung vorzusorgen. Hierzu können entsprechende Vollmachten erteilt und Dritte als Vertreter des Unternehmens bestellt werden. Gerne beraten wir Sie auch hierzu umfassend.

Die Notarkosten sind deutschlandweit einheitlich im GNotKG geregelt und sind bei allen Notaren gleich. Je nach Gestaltung können Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen. Gerne beraten wir Sie auch vorab über die entstehenden Kosten.

Im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen stellt das Geldwäschegesetz besondere Anforderungen an den Notar. Der Notar ist verpflichtet, vor einer Beurkundung den wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu ermitteln. Gerne können Sie uns bereits vorab den Bogen zur Ermittlung des wirtschaftliche Berechtigten zur Verfügung   stellen. Diesen finden Sie hier.
Bei der Beurkundung ist ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild erforderlich.

Zur Vorbereitung Ihrer Urkunde benötigen wir die erforderlichen Daten. Unsere Datenbögen zur Gründung einer GmbH und zum Verkauf von Geschäftsanteilen finden Sie hier.

Zum Download Fragebogen GmbH Gründung.
Zum Download Fragebogen Anteilskauf GmbH.